"Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage" lautet die Überschrift dieses unglaublichen Artikels auf netzpolitik.org.
Nein, es ist nicht der 1. April, sondern morgen erst der 1. November!
"Die 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen.", heißt es in dem Artikel. Man habe darin vertraglich vereinbart, dass "1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. Dieser soll (frühestens) im kommenden Frühjahr auf die IT-Systeme unserer Schulen losgelassen werden".
http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/
Nichts gegen die legitimen Rechte der Verlage, die im Zeitalter von Web 2.0 und Geburtenrückgang ihre Felle in den Schulen wegschwimmen sehen (z.B. Brockhaus durch Wikipedia ersetzt; Schulbuchaufgaben durch Moodle-Kurse ersetzt), aber erzeugt ein solches Schnüffelgebahren nicht eher Antipathie, statt Sympathie und Loslösung, statt Bindungskraft? Man könnte sogar angesichts der Macht der Vielen Boykottmaßnahmen erwägen ...
Verdienen die Verlage im neuen Markt der Nachhilfewerke nicht kräftig dazu?
Verhindern alteingesessene Bequemlichkeit und Denkfaulheit mancher Verlagsetagen neue Netz-Verkaufsstrategien oder Kompensation auf anderen Verkaufsfeldern?

kdautel 03.11.2011 08:58
IN diesem Zusammenhang ist ein aktueller Artikel bei Heise-Online interessant mit der Überschrift "UNESCO empfiehlt freie Lehrmaterialien" (http://www.heise.de/open/meldung/UNESCO-empfiehlt-freie-Lehrmaterialien-1370467.html). Darin geht es zwar noch um Hochschulen und Studenten, das ließe sich aber ausweiten. Zitat: "Ein Ausweg aus der drohenden Misere sei die verstärkte Verwendung freier Lehrmaterialien (Open Educational Resources, OER), die entweder Public Domain oder unter einer Lizenz im Creative-Commons-Stil stehen, die eine Weiterverwendung erlauben [...] In Verbindung mit der modernen Kommunikations- und Computertechnik und sozialen Netzen böten offene Lizenzen die Möglichkeit, Lehrmaterial kollaborativ zu entwickeln und vorhandene Materialien an lokale Bedürfnisse anzupassen, ohne aufwendige Lizenzverhandlungen führen oder Arbeit doppelt tun zu müssen."
Fontane44 03.11.2011 18:42
Bemerkenswerterweise teilt das Hessische Kultusministerium (HKM) jetzt mit, es habe eine Rahmenvereinbarung mit der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) zur Förderung zur Medienkompetenz geschlossen.Es gehe darum, "neue medienpädagogische Angebote zur Medienbildung im schulischen Bereich zu etablieren." Dass man den "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 Urh,", alias die Schnüffelsoftware, beschlossen hat, wird mit keinem Wort erwähnt. Unter Medienkompetenz versteht das HKM offenbar Nichtinformation.
TNolte 07.11.2011 22:26
Neues aus der "Bildungsrepublik" Deutschland: Blogbeitrag zur Dienstanweisung des Thüringischen Schulministeriums (mit Quelle): http://www.jenapolis.de/2011/11/thuringer-lehrerverband-fordert-rucknahme-der-dienstanweisung-zum-urheberrecht/ Heiliger Bürokratius, hilf den armen Thüringer LehrerInnen!